Wann ist das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt?

 

Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte erstellt der Fahrer vor Beginn und am Ende der Fahrt einen Ausdruck, auf dem Ausdruck macht der Betroffene Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) und versieht ihn mit seiner Unterschrift.

Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen mit Ersatzaufzeichnungen (Ausdrucke) fortsetzen. Die Nachweise (Ausdrucke) sind über einem Zeitraum von 28 Kalendertagen mitzuführen und anschließend im Unternehmen abzugeben!

Hinweis: Das Kontrollgerät muss weiterhin ordnungsgemäß bedient werden d.h. Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Pausen müssen über das Kontrollgerät weiterhin festgehalten werden!

In den Fällen in denen eine neue Fahrerkarte vom Fahrer beantragt wurde weil seine aktuelle Fahrerkarte abgelaufen ist gilt grundsätzlich die gleiche Vorgehensweise, darüber hinaus ist vom Fahrer ein Nachweis (Gebührenbescheid) der Führerscheinstelle mitzuführen. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass in dem konkreten Fall dennoch der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit vorliegt - es obliegt der zuständigen Behörde nach Abwägung und eigenem Ermessen zu entscheiden von der Einleitung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige abzusehen.

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