Änderungen im Fahrpersonalrecht ab 2. März 2015

 

Am 2. März 2015 treten zwei wichtige Änderungen im Fahrpersonalrecht in Kraft.

1. Kontrollbehörden können von Fahrern EU-weit nicht mehr verlangen, Zeiten, die außerhalb des Fahrzeugs verbracht wurden, mit Hilfe einer Bescheinigung nachzuweisen. Der Nachtrag auf der Fahrerkarte ist ausreichend.

2. Für bestimmte Fahrzeugkategorien die Radien für die Ausnahmen von der Anwendung der Lenk- und Ruhezeiten von bisher 50 auf 100 Kilometer um den Standort angehoben.

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