Bußgeldkatalog Lkw

 

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BKat-Nr.*)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
11 Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genannten Art
(zum Beispiel:Lkw, Omnibusse)
       
11.1.3 bis 15 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt
1 P A 80 nein
11.1.3 bis 15 - außerhalb geschlossener Ortschaften
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt
1 P A 70 nein
11.1.4 16 - 20 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 1 P A 80 nein
11.1.4 16 - 20 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P A 70 nein
11.1.5 21 - 25 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 1 P A 95 nein
11.1.5 21 - 25 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P A 80 nein
11.1.6 26 - 30 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 140 ja
11.1.6 26 - 30 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 95 nein;
ja ***)
11.1.7 31 - 40 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 200 ja
11.1.7 31 - 40 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 160 ja
11.1.8 41 - 50 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 280 ja
11.1.8 41 - 50 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 3 P A 240 ja
11.1.9 51 - 60 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 480 ja
11.1.9 51 - 60 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 440 ja
11.1.10 über 60 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 680 ja
11.1.10 über 60 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 4 P A 600 ja

 

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer     **) FaP = Fahrerlaubnis auf Probe.

A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegendeZuwiderhandlung).

***) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)).

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